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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.07.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Entwurf zur Änderung des IDW PS 400

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) hat am 23.6.2010 den Entwurf zur Änderung des IDW-Prüfungsstandards „Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen (IDW PS 400)" verabschiedet.

Der Entwurf betrifft die Neuaufnahme einer Formulierungsempfehlung nebst erläuternden Textziffern für den Fall eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks über die gesetzliche Abschlussprüfung eines nach § 315a HGB/IFRS aufgestellten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts, die unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt wurde. In dem neuen Formulierungsmuster werden die Anforderungen des ISA 700 „Forming an Opinion and Reporting on Financial Statements" zur Zweiteilung des Vermerks umgesetzt.


Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich auf Prüfungen von Abschlüssen für am oder nach dem 15.12.2010 beginnende Geschäftsjahre.


Der Entwurf ist abrufbar unter www.idw.de und wird abgedruckt in IDW-FN 8/2010 sowie im Supplement 3/2010 der WPg. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 1.11.2010.
(www.idw.de)

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