IAASB: Entwurf unverbindlicher Leitlinien zur erweiterten externen Berichterstattung (Extended External Reporting – EER) veröffentlicht
Zum Entwurf des ersten Teils der Leitlinien (Phase 1) hatte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) am 12. 6.2019 eine Stellungnahme abgegeben. Darin begrüßt die WPK die Überlegungen des IAASB grundsätzlich, da die Leitlinien eine Hilfestellung für den Berufsstand bei der Anwendung des ISAE 3000 darstellen, der gegenwärtig der einzige Standard für die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen ist. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die bereits in Phase 1 sehr umfangreichen Leitlinien nicht zu einer weiteren Erhörung der Komplexität bei der Anwendung des ISAE 3000 führen dürften und dass zahlreiche Ausführungen möglicherweise als zusätzliche Anforderungen wahrgenommenen werden könnten.
Ähnliche Kritikpunkte wurden von zahlreichen weiteren Teilnehmern geäußert. Dies hat das IAASB zu umfangreichen Anpassungen veranlasst. Dazu zählen beispielsweise die
- sprachliche Überarbeitung und verbesserte graphische Aufarbeitung,
- Verbreiterung des Anwendungsspektrums,
- Verschiebung von Hintergrundinformationen (nun in Supplement A),
- Beschränkung auf kürzere Beispiele in den Leitlinien; längere und zusätzliche Beispiele sind nun in Supplement B verortet und
- Einführung von Verweisen auf bestehende Anforderungen im Standard, anstatt diese Anforderungen in den Leitlinien zu wiederholen.
Stellungnahmen können gegenüber dem IAASB bis zum 13.7.2020 abgegeben werden. Die Unterlagen sind auf der Internetseite des IAASB erhältlich.
(Neu auf WPK.de vom 18.3.2020)