BaFin: Entwurf eines Rundschreibens Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk) zur Konsultation
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29.1.2010 den Entwurf eines Rundschreibens Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk) zur Konsultation gestellt.
Mit dem Wegfall der Institutseigenschaft von Kapitalanlagegesellschaften durch das Investmentänderungsgesetz im Dezember 2007 war auch die MaRisk formal für Kapitalanlagegesellschaften nicht mehr anwendbar. Die BaFin hat jedoch weiterhin die MaRisk aus dem Bankenbereich sinngemäß zur Auslegung der Organisationspflichten in § 9a Investmentgesetz herangezogen.
Um dem speziellen Geschäftsmodell von Investmentgesellschaften Rechnung zu tragen, hat die BaFin nun – aufbauend auf den Regelungen der MaRisk im Bankenbereich – Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften entworfen. Neben spezifischen Anforderungen an das Risikomanagement konkretisiert das Rundschreiben u. a. auch Anforderungen an die Auslagerung sowie die interne Revision.
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