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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.11.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMF: Entwurf einer VO zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b EStG (E-Bilanz)

§ 51 Abs. 4 Nr. 1c EStG ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen (BMF), durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einen von dem Anwendungszeitpunkt gem. § 52 Abs. 15a EStG abweichenden späteren Anwendungszeitpunkt für die elektronische Übermittlung der Bilanz (sog. E-Bilanz) und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erlassen, wenn bis zum 31.10.2010 erkennbar ist, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Umsetzung der in § 5b Absatz 1 EStG vorgesehenen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichen. Die Anhörung zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung der Taxonomie hat gezeigt, dass in den Unternehmen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen noch nicht vollständig vorhanden sind. Daher ist der erstmalige Anwendungszeitpunkt der E-Bilanz entsprechend zu verschieben. Die Verschiebung des Anwendungszeitpunkts soll auch dafür genutzt werden, im Rahmen eines Pilotprojektes den Datenumfang zu überprüfen.

Der VO-Entwurf steht am 17.12.2010 im Bundesrat auf der Tagesordnung.
(www.bundesfinanzministerium.de)

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