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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.05.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung "Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW ERS HFA 48)"

Die vollständige Neufassung von IFRS 9 im Juli 2014 bedeutet eine wesentliche Veränderung bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten in vielen Bereichen. Die neuen Regelungen sind grundsätzlich zum 1.1.2018 anzuwenden. Das EU-Endorsement ist für das zweite Halbjahr 2016 angekündigt.

Angesichts der Komplexität und der Vielzahl von Auslegungsfragen verabschiedete der Hauptfachausschuss des IDW am 13.5.2016 einen ersten Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW ERS HFA 48)". Er befasst sich mit folgenden Themen:

  • Anwendungsbereich: Verträge über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten,

  • Abgang (finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten),

  • Klassifizierung,

  • Bewertung (ohne Wertminderung).

Die Kommentierungsfrist für den ersten Entwurf von IDW ERS HFA 48 endet am 19.8.2016. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Diskussionen zu vielen Aspekten des neuen IASB-Standards wird das Papier jedoch für einen längeren Zeitraum im Entwurfsstadium verbleiben und kontinuierlich weiterentwickelt. Mit dieser abschnittsweisen und frühzeitigen Veröffentlichung wird den Unternehmen und ihren Prüfern bereits in der Umstellungsphase eine Hilfestellung für die Beantwortung von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit IFRS 9 angeboten.

Ansprechpartner im IDW ist Uwe Fieseler.

Sie finden den Entwurf zum Download auf unserer Website in der Rubrik Verlautbarungen - Download von Entwürfen.

(IDW Aktuell vom 18.5.2016)

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