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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.12.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
HFA des IDW: Entwurf einer Stellungnahme zur Angabe von Vorjahreszahlen in handelsrechtlichen Abschlüssen

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 24.11.2010 in seiner 222. Sitzung die Entwürfe von IDW-Stellungnahmen zur Rechnungslegung „Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 39)" sowie „Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises (IDW ERS HFA 44)" verabschiedet. Diese Verlautbarungen sollen bei Verabschiedung als IDW-Stellungnahmen zur Rechnungslegung die IDW-Stellungnahmen des Hauptfachausschusses 5/1988 i. d. F. 1998 „Vergleichszahlen im Jahresabschluß und im Konzernabschluß sowie ihre Prüfung und 3/1995: Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises" ersetzen. Mehr dazu unter www.idw.de,

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