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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.05.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2020/3

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 8.5.2020 den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2020/3 „Klassifizierung von Verbindlichkeiten - Verschiebung des Inkrafttretens - Änderungsvorschläge zu IAS 1“ veröffentlicht. Aufgrund der COVID-19 Pandemie schlug der IASB in dem am 4.5.2020 veröffentlichten Standardentwurf vor, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 um ein Jahr auf den 1.1.2023 zu verschieben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung zu geben. Im Stellungnahmeentwurf stimmt EFRAG den Vorschlägen des IASB zu, da die Vorteile einer Verschiebung die Nachteile überwiegen.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 25.5.2020 kommentiert werden. Die vollständige Pressemitteilung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-417/EFRAGs-Draft-Comment-Letter-on-the-IASBs-ED20203-Classification-of-Liabilities---Deferral-of-Effective-Date---Proposed-amendments-to-IAS-1 abrufbar.

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