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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.01.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Entwurf einer Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 25.1.2019 ihren Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2018/2 "Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)" herausgegeben. Im Entwurf einer Stellungnahme begrüsst die EFRAG die IASB-Bemühungen, die Anforderungen von IAS 37 bezüglich der Abschätzung, ob die nicht-vermeidbaren Kosten, die bei Erfüllung der Vertragsverpflichtungen entstehen, den ökonomisch erwarteten Nutzen übersteigen, klarzustellen. Allerdings gibt die EFRAG zu bedenken, dass die Änderungen nicht nur, wie ursprünglich angedacht, die Beurteilung langfristiger Fertigungsaufträge (ehemals IAS 11) ändern würden, sondern alle Verträge, die nach IAS 37 zu bilanzieren sind. Deswegen spricht sich die EFRAG dafür aus, dass die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen weiter diskutiert werden sollten. Die EFRAG bittet bis zum 5.4.2019 um Kommentierungen des Entwurfs einer Stellungnahme. Die zugehörige englischsprachige Pressemitteilung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-350/EFRAGs-Draft-Comment-Letter-on-the-IASB-ED20182-Onerous-Contracts---Cost-of-Fulfilling-a-Contract---Proposed-amendments-to-IAS-37 abrufbar.

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