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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.05.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Entwurf einer Stellungnahme zu IASB-Standardentwurf

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 1.5.2020 den Entwurf einer Stellungnahme und einen vorbereitenden Entwurf einer Übernahmeempfehlung zum IASB-Standardentwurf ED/2020/7 „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)“ veröffentlicht. Am 24.4.2020 hatte der IASB den Standardentwurf herausgegeben, in dem eine Änderung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ vorgeschlagen wird. Die Änderung von IFRS 16 sieht vor, Leasingnehmer von der Beurteilung, ob bestimmte COVID-19-bezogene Mietkonzessionen Modifikationen des Leasingvertrags auslösen, zu befreien. Die EFRAG schlägt vor, dass nicht nur die im Jahr 2020 fälligen Zahlungen einbezogen werden sollten, sondern darüber hinaus auch die in 2020 gewährten Mietkonzessionen. Zusätzlich hat EFRAG einen vorbereitenden Entwurf einer Übernahmeempfehlung bereits vor Veröffentlichung der endgültigen Änderungen durch den IASB herausgegeben, damit eine schnelle Übernahme gewährleistet werden kann. Die zugehörige Pressemitteilung ist unter http://www.efrag.org/(X(1)S(yenijuazlxdtlz5pxvr2sc3j))/News/Project-416/EFRAG-draft-comment-letter-and-preparatory-draft-of-the-Endorsement-Advice-on-IASB-ED20202-Covid-19-Related-Rent-Concessions-amendment-to-IFRS-16 abrufbar.

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