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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.02.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Entwurf einer Stellungnahme zu IASB-Standardentwurf

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 24.2.2020 einen Entwurf einer Stellungnahme zu dem International Accounting Standards Board (IASB)-Entwurf ED/2019/7 (Allgemeine Darstellung und Angaben) veröffentlicht. Der Standardentwurf soll IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) ablösen. Im Entwurf unterstützt EFRAG die IASB-Vorschläge zur Offenlegung einer Betriebs-, Investitions- und einer Finanzierungskategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung, damit die Vergleichbarkeit erhöht wird. Die EFRAG hat jedoch Vorbehalte gegen einige der Vorschläge im Standardentwurf. So sind die neu geschaffenen Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung beispielsweise nicht an die Darstellung in der Geldflussrechnung angeglichen, haben aber eine ähnliche Kennzeichnung und EFRAG mahnt an, dass eine klare Anleitung zum Begriff der "Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens" erforderlich ist, um zwischen den Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung unterscheiden zu können. Der EFRAG-Stellungnahmenentwurf kann bis zum 19.6.2020 kommentiert werden. Die Pressemitteilung ist unter http://www.efrag.org/(X(1)S(yenijuazlxdtlz5pxvr2sc3j))/News/Project-406/EFRAG-draft-comment-letter-on-Primary-Financial-Statements verfügbar, wo auch der Link zum Stellungnahmenentwurf zur Verfügung gestellt wird.

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