BMJ: Entwurf einer Rückstellungsabzinsungsverordnung nach § 253 HGB sowie erste unverbindliche Zinssätzeberechnung der Deutschen Bundesbank vorgelegt
Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf einer auf § 253 Abs. 2 HGB gestützten Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV) vorgelegt. Dieser wurde am 10. 9.2009 an Länder, beteiligte Kreise, Verbände und Organisationen zur Unterrichtung und mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 8.10.2009 versandt. Mehr dazu hier.