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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.03.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
HFA des IDW: Entwurf einer Neu-fassung des IDW RS HFA 18

 

Die Verabschiedung des Entwurfs einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 18 n.F.) durch den Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) fand am 11.3.2011 statt.

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bewirkte die Ablösung des Timing-Konzepts durch das Temporary-Konzept, daher sind nunmehr auch sog. quasi-permanente Differenzen bei der Bilanzierung latenter Steuern zu berücksichtigen. Mithin sind grundsätzlich auch auf Ebene eines bilanzierenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft latente Steuern zu berücksichtigen, die auf einer Differenz zwischen dem handelsrechtlichen Wertansatz der Beteiligung und dem steuerlichen Kapitalkonto des Gesellschafters bei der Personenhandelsgesellschaft bestehen. Dementsprechend wurden die Ausführungen in der Verlautbarung zum Thema „Latente Steuern" gänzlich neu gefasst. Ferner wurden weitere, geringfügige Anpassungen an die geänderte Rechtslage vorgenommen.

Der IDW ERS HFA 18 n. F. ist unter http://www.idw.de/idw/download/IDW__ERS__HFA__18__nF.pdf?id=606998&property=Inhalt abrufbar. Außerdem wird er in IDW-FN 5/2011 und dem WPg-Supplement 2/2011 veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.9.2011.

(www.idw.de)

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