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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.09.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Entwurf einer Kommentierung zu ED/2019/5

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 13.9.2019 den Entwurf einer Kommentierung zum Standardentwurf ED/2019/5 des International Financial Reporting Standards Board (IASB) veröffentlicht. Der am 17.7.2019 veröffentlichte Standardentwurf des IASB thematisiert latente Steuern auf Vermögenswerte und Schulden, die sich aus einer einzigen Transaktion ergeben.

Die EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen des IASB weitgehend. Sie stellt jedoch in Frage, ob der Ansatz des IASB ("Bruttomethode"), der die Rechnungseinheit in IAS 12 als Vermögenswert und Verbindlichkeit und nicht als einzelne Transaktion betrachtet, angesichts der Komplexität der beste Ansatz ist.

Die EFRAG berücksichtigt Stellungnahmen zum Entwurf der Kommentierung bis zum 25.10.2019. Die vollständige Pressemitteilung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-383/EFRAG-draft-comment-letter-on-the-IASB-exposure-draft-ED20195-Deferred-Tax-related-to-Asset-and-Liabilities-arsing-from-a-Single-Transaction---Proposed-amendment-to-IAS-12 abrufbar.

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