IASB: Entwurf einer Änderung zu IFRS 9
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 21.4.2017 den Exposure Draft ED/2017/3 veröffentlicht. Darin wird eine Änderung von IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen, derzufolge symmetrisch ausgestaltete Kündigungs- und Entschädigungsklauseln bei Finanzinstrumenten einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht im Wege stehen sollen.
Der IASB beabsichtigt, diese Änderung noch bis Ende 2017 zu finalisieren. Sie soll ab 1.1.2018 – also zeitgleich mit IFRS 9 insgesamt – erstmals verpflichtend anzuwenden sein.
Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 24.5.2017 auf der Internetseite des IASB www.ifrs.org (hier: ‘Comment on a Proposal‘) einzureichen. (IASB Pressemitteilung)
(www.drsc.de)