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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.09.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte

Mit Wirkung zum 1.1.2020 müssen bestimmte Kapitalmarktunternehmen ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, kurz „ESEF“) erstellen. Die entsprechenden Formatvorgaben hat die EU-Kommission verbindlich festgelegt. Ziel ist es, zum Nutzen von Emittenten, Anlegern und zuständigen Behörden die Berichterstattung zu vereinfachen sowie die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit der in einem Jahresfinanzbericht enthaltenen Rechnungslegungsunterlagen zu erleichtern.

Mit den neuen Regelungen sollen die betroffenen Kapitalmarktunternehmen daher verpflichtet werden, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse, ihre Lage- und Konzernlageberichte sowie ihre sog. (Konzern-)Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide elektronisch im „ESEF“ aufzustellen und offenzulegen. Die neuen Formatvorgaben sollen – im Einklang mit den EU-Vorgaben – erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte sowie (Konzern-)Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide anzuwenden sein, die für das nach dem 31.12.2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden.

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