FASB: Entscheidung zu Erleichterungen beim Leasingstandard getroffen
-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat am 29.11.2017 Erleichterungen in Bezug auf den Leasingstandard beschlossen. Ziele der Erleichterungen sind die Reduktion von Kosten und die Verringerung des Implementierungsaufwands im Zusammenhang mit dem Leasingstandard für Bilanzierende. Inhaltlich betreffen die Erleichterungen im Wesentlichen die Bilanzierung von Grunddienstbarkeiten und Regelungen zu einem Übergangsansatz und zur Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten für Leasinggeber. Die Entscheidung ist unter http://www.fasb.org/cs/ContentServer?c=FASBContent_C&pagename=FASB%2FFASBContent_C%2FNewsPage&cid=1176169479071 abrufbar.