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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.07.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMJ: Entlastungen beim handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahren

Am 27.6.2013 hat der Deutsche Bundestag den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorbereiteten und vom Kabinett am 17.4.2013 beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs verabschiedet. Nunmehr wird das Mindestordnungsgeld von 2 500 Euro für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1 000 Euro gesenkt, wenn das Unternehmen verspätet auf die Ordnungsgeldandrohung des Bundesamtes reagiert und die Offenlegung, wenn auch verspätet, nachgeholt hat, bevor das Bundesamt weitere Schritte einleitet. Gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch das Bundesamt kann das Unternehmen Beschwerde beim LG Bonn einlegen. Bislang entscheidet dieses Gericht als einzige Instanz. Nach der Neuregelung gibt es künftig eine Rechtsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen des LG Bonn in Ordnungsgeldsachen zum zuständigen Oberlandesgericht. Weitere Informationen dazu unter www.bmj.de.
(PM BMJ v. 28.6.2013)

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