BR: Entlastung kleinerer Institute bei der Bankenabgabe
Der Bundesrat (BR) hat der Restrukturierungsfonds- Verordnung, die Einzelheiten zur Erhebung der Bankenabgabe bestimmt, nur mit Änderungen zugestimmt. Insbesondere halten es die Länder für geboten, kleinere Institute bei der Sonderabgabe zu entlasten. Aus diesem Grund haben sie einen Freibetrag von 300 Mio. Euro bei den beitragserheblichen Passiva in die Vorschrift eingefügt. Der Freibetrag führe insgesamt zu mehr Beitragsgerechtigkeit, da er zwar für alle Institute gleichermaßen gelte, allerdings bei kleineren Instituten ungleich höhere Auswirkungen auf dieBemessungen entfalte. Zudem kritisiert der Bundesrat die ausschließlich an der Passivseite ausgerichtete Beitragsbemessung. Dies führe gerade im Bereich der Förderdarlehen zu ungerechtfertigten mehrfachen Belastungen der beteiligten Institute. Daher verringert der Bundesrat mit seinem heutigen Beschluss den Beitragssatz für Förderkredite. Die Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung – RStruktFV Drs. 229/11, Beschluss) ist abrufbar unter http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_2034972/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0201-300/0229-11.html.
(www.bundesrat.de)