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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.09.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Endgültige Stellungnahmen zu IASB-Projekten

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme zum Entwurf des IFRS Interpretation Committee „Levies Charged by Public Authorities on Entities that Operate in a Specific Market" veröffentlicht (Quelle: www.efrag.org/Front/n1-995/EFRAG-final-comment-letter-on-IFRS-Interpretations-Committee-Draft-Interpretation-on--Levies-Charged-by-Public-Authorities-on-Entities-that-Operate-in-a-Specific-Market--.aspx). Die EFRAG kritisiert in ihrer sechsseitigen Stellungnahme, dass der IFRIC-Entwurf zu wenig den tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt solcher staatlichen Abgaben berücksichtige und zunächst geprüft werden solle, welche nützlichen Informationen in diesem Zusammenhang überhaupt von den Adressaten erwartet werden.

In einer weiteren Stellungnahme stimmt die EFRAG im Wesentlichen den vom IASB erarbeitetem Entwurf „Annual Improvements to IFRSs 2010-2012 Cycle" zu (Quelle: www.efrag.org/Front/n1-996/EFRAG-Final-Comment-Letter-on-the-IASB-s-ED-2012-1-Annual-Improvements-to-IFRSs-2010-2012-Cycle.aspx). Einwände macht die EFRAG allerdings gegenüber geplanten Korrekturen von IFRS 3 und IAS 12.

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