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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.07.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EBA: Empfehlungen zur Kapitalerhaltung von Banken

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) hat am 22.7.2013 eine Empfehlung zum Kapitalerhalt von Kreditinstituten veröffentlicht. Die neue Empfehlung richtet sich an die nationalen Aufsichtsbehörden innerhalb der EU und ersetzt damit die Rekapitalisierungsempfehlung von 8.12.2011. Wesentliche Neuerung der unter www.bafin.de abrufbaren Rekapitalisierungsempfehlung ist, dass anstelle der Kapitalquote von 9 % Core-Tier-1 (d. i. Core-Tier-1-Kapital abzüglich des Sovereign Capital Buffer im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva), die von den an der Rekapitalisierungsumfrage teilnehmenden Instituten per Stichtag am 30.6.2012 auszuweisen war, künftig ein nomineller Core-Tier-1-Kapitalbetrag vorgehalten werden muss. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen sicherstellen, dass die betreffenden Institute den (absoluten) Kapitalbetrag, den sie zur Einhaltung der 9 % Core-Tier-1-Kapitalquote gemäß EBA-Definition per Stichtag 30.6.2012 ausweisen mussten, dauerhaft vorhalten. Die nationalen Aufsichtsbehörden verpflichten sich, die Anforderungen der neuen Rekapitalisierungsempfehlung regelmäßig zu überwachen, erstmalig zum 29.11.2013. (www.bafin.de)

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