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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.06.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Empfehlung zur Haftungsbeschränkung von Abschlussprüfern

-tb- Die EU-Kommission hat an die Mitgliedstaaten eine Empfehlung zur Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften abgegeben (Quelle: http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/docs/liability/recommendation_de.pdf). Im Kern geht es darum, ausser bei vorsätzlich pflichtwidrigem Handeln die zivilrechtliche Haftung zu beschränken. Hierzu werden verschiedene Methoden vorgeschlagen. Bis zum 5.6.2010 sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, über die getroffenen Massnahmen die Kommission zu unterrichten.

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