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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.11.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Finanz- und Wirtschaftsausschuss: Empfehlung der Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Bankenrestrukturierungsgesetz

Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat dennoch, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen anzurufen (Drucks. 681/1/10).

Beide Ausschüsse wollen u. a. sicherstellen, dass Bürgschaftsbanken, deren Tätigkeit sich auf Maßnahmen der Wirtschaftsförderung beschränkt, gegenüber dem Restrukturierungsfonds nicht beitragspflichtig sind. Da Bürgschaftsbanken engen Restriktionen unterworfen seien, könnten diese im Vergleich zu Geschäftsbanken kaum nennenswerte Risiken begründen und hätten auch keine Systemrelevanz. Auch Kreditinstitute, die den Sicherungen der regionalen Sparkassenund Giroverbände oder der deutschen Volksund Raiffeisenbanken angeschlossen sind, sollen von der Beitragspflicht entbunden sein. Sie verfügten über funktionierende Sicherungseinrichtungen, die schon heute für ausreichende Liquidität und Solvenz sorgten und damit die Systemrisiken umfassend absicherten.
 
Zudem ist das Gesetz aus Sicht des Wirtschaftsausschusses im Hinblick auf die Beitragsbemessung der Bankenabgabe grundlegend zu überarbeiten.

(www.bundesrat.de)

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