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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.06.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMF: „Elektronik statt Papier“ – Schlussspurt bei der Pilotphase für die E-Bilanz

 

Am 1.1.2012 kommt die E-Bilanz. Dann sind Unternehmen verpflichtet, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, ihre Bilanzen elektronisch an das FA zu übermitteln. Die Zwischenzeit nutzt die Finanzverwaltung zur Durchführung einer Pilotphase, die ab Februar 2011 eingeleitet wurde. Im Rahmen dieser Pilotierung hat eine Vielzahl von Unternehmen die Chance genutzt und eine der rund 400 sog. Teststeuernummern beantragt.

Durch Übermittlung der Daten und Ausfüllung eines Evaluierungsbogens haben die Unternehmen die Möglichkeit, an der Gestaltung der E-Bilanz, insbes. an der Optimierung der sog. Taxonomie, dem Klassifikationsschema für die zu übermittelnden Daten, gestaltend mitzuwirken. Zahlreiche Mittelständler wie auch große DAX-Unternehmen machen mit großem Engagement bei der Pilotphase mit und haben bereits ihre entsprechenden Datensätze übermittelt. Dadurch kann ein repräsentatives und auswertbares Ergebnis erarbeitet werden.

Die Pilotphase wird aber umso wirkungsvoller, je mehr Unternehmen aller Größenordnungen und aller Branchen sich beteiligen und der Finanzverwaltung ihre praktischen Erfahrungen mit der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz mitteilen. Die Finanzverwaltung nimmt daher bis zum 30.6.2011 auch weiterhin von Unternehmen, die eine Teststeuernummer erhalten haben, Datensätze und Evaluierungsbögen entgegen.

(www.bundesfinanzministerium.de)

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