IDW: Einstufung eines Unternehmens als Kleinstkapitalgesellschaft
In der letzten Zeit haben das IDW vermehrt Anfragen zur erstmaligen Zuordnung eines Unternehmens zu der durch das MicroBilG neu geschaffenen Größenklasse „Kleinstkapitalgesellschaft“ (§ 267a HGB) erreicht. Unter welchen Voraussetzungen diese Einstufung im Erstanwendungszeitpunkt der Vorschrift erfolgen kann, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Auf der IDW-Website ist dazu ein Informationsblatt abrufbar; zudem gibt es Links zu entsprechenden Informationen auf der Website des Bundesamtes der Justiz und zu Bundesanzeiger- Verlagsgesellschaft.
(www.bdi.de)