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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.02.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC/ANC/FRC/OIC/EFRAG: Einladung zur Befragung hinsichtlich der Anwendungserfahrung mit IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“

Im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung (post-implementation review) von IFRS 3 veröffentlichte der IASB im Januar 2014 eine Informationsnachfrage (request for information) mit einer Kommentierungsfrist von 120 Tagen (Rfl PiR IFRS 3). Vor diesem Hintergrund starten das deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), in Partnerschaft mit den nationalen Standardsetzern aus Frankreich (ANC), Großbritannien (FRC) und Italien (OIC) sowie EFRAG und in Koordination mit dem IASB-Stab, eine Befragung von europäischen Abschlusserstellern hinsichtlich deren Anwendungserfahrung mit IFRS 3. Die Befragung soll dazu dienen, die Auswirkungen des IFRS 3 zu beurteilen, insbes. die praktische Umsetzung der im Erstellungsprozess umstrittenen Sachverhalte sowie die aufgetretenen unerwarteten Kosten und Probleme bei der Einführung des IFRS 3. Interessierte Unternehmen für die Teilnahme an der Befragung sind eingeladen, das DRSC zu kontaktieren (info@drsc.de). Weitere Informationen können auf der DRSC-Homepage nachgelesen werden.
(www.drsc.de)

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