IDW: Eingabe zur Änderung des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG
In einer Eingabe an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sowie an das Bundes- und verschiedene Länderfinanzministerien hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Änderung des § 17 S. 2 Nr. 2 KStG gefordert. Danach setzt die steuerliche Anerkennung einer Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft die Vereinbarung einer Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG voraus. Der Text der Eingabe ist hier abrufbar.