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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.07.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Eigenkapitalvorschriften für Banken treten in Kraft

Am 17.7.2013 ist ein Gesetzespaket in Kraft getreten, das den europäischen Bankensektor widerstandsfähiger gegen Krisen machen und zugleich solide Kredite für die Wirtschaft ermöglichen soll (vgl. dazu auch BB 2013, 1705). Die neuen Eigenkapitalregeln gelten ab dem 1.1.2014 und sollen die während der Krise offenbarten Schwachstellen von Finanzinstituten angehen. Dabei geht es v. a. um die ungenügende Kapitalausstattung der über 8000 in Europa tätigen Banken, die eine beispielslose Unterstützung durch nationale Behörden notwendig gemacht hatte. Das sog. „CRD IV“- Paket, bestehend aus einer Verordnung und einer Richtlinie, verlangt von Banken ausreichend Kapitalreserven und -liquidität. Dieser neue gesetzliche Rahmen soll die Fähigkeit der europäischen Banken stärken, Risiken angemessen zu steuern und etwaige Verluste besser aufzufangen. Mehr Informationen zu den neuen Eigenkapitalanforderungen und Hintergrundinformationen zur Bankenunion finden Sie unter ec.europa.eu.

(PM EU-Kommission v. 16.7.2013)

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