R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.10.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAK: Eckpunkte zur Reform der Prüferaufsicht

Angesichts der EU-Reformüberlegungen im Bereich der Abschlussprüfung hat die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) Eckpunkte zur Neuordnung des deutschen Aufsichtssystems über Abschlussprüfer entwickelt. Sie sehen im Kern Folgendes vor: – unmittelbare operative Zuständigkeit der vom Berufsstand unabhängigen öffentlichen Aufsicht für Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen, – im Übrigen ein einheitlicher Ansatz in der Aufsicht über alle gesetzlichen Abschlussprüfer mit der Möglichkeit, bestimmte Aufgaben im Bereich der Aufsicht über Abschlussprüfer nichtkapitalmarktorientierter Unternehmen auf die Wirtschaftsprüferkammer zu delegieren, – methodische Angleichung der Qualitätskontrolle für Abschlussprüfer nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen an das Inspektionsverfahren, – Zuständigkeit der öffentlichen Aufsicht auch für Fälle schwerer Berufspflichtverletzungen, die heute der Berufsgerichtsbarkeit unterliegen, – Möglichkeit zur Einrichtung eines Fachbeirats aus qualifizierten Berufsträgern zur Unterstützung der öffentlichen Aufsicht, – einheitlicher präventiver und repressiver Maßnahmenkatalog in der Aufsicht, – Sanktionierung auch von Berufsgesellschaften, – verstärkte Transparenz in der Berufsaufsicht zur angemessenen Information der Öffentlichkeit über Verfahren mit besonderer öffentlicher Bedeutung. Die Eckpunkte der APAK berücksichtigen den aktuellen Stand der Beratungen in Brüssel. Das Eckpunktepapier kann über die Internetseite der APAK (www.apak-aoc.de) abgerufen werden.
(Pressemitteilung vom 15.10.2013)

stats