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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.02.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DStV: EU-Reform der Abschlussprüfung vor dem Abschluss

Nachdem in den Trilogverhandlungen am 16.12.2013 eine Einigung zwischen dem Rechtsausschuss des EU-Parlaments, den Vertretern des Rates sowie der EU-Kommission erzielt wurde, könnte die Neufassung der Abschlussprüferrichtlinie sowie der Verordnung über die speziellen Anforderungen an Prüfungen von Unternehmen mit öffentlichem Interesse – so der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) – noch vor der Europawahl im Mai dieses Jahres verabschiedet werden. Die Abstimmung im Europäischen Parlament sei für den 11.3.2014 [richtig: 3.4.2013, die Red.] anberaumt. Über die wichtigsten Änderungen wolle er einen kurzen Überblick geben:
Einflussmöglichkeiten gewerblicher Investoren bleiben weiter beschränkt
Wie vom DStV gefordert, bleibe die Möglichkeit des Einflusses von gewerblichen Investoren auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weiterhin beschränkt. Demnach bleibe es voraussichtlich bei dem Wortlaut der aktuellen Abschlussprüfer-Richtlinie, welche vorsehe, dass die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs- oder Leitungsorgans von Prüfungsgesellschaften bis zu einem Maximum von 75 % aus Prüfern oder Prüfungsgesellschaften bestehen müsse.
Erhaltung der Möglichkeit von gleichzeitiger Prüfung und Beratung im Mittelstand
Der DStV vertritt die Ansicht, dass gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit der gleichzeitigen Prüfung und Beratung durch Wirtschaftsprüfer zu einer guten Entwicklung beiträgt und dass ein Verbot für diese Unternehmen zu einer starken Kostenerhöhung führen würde. Daher sei es erfreulich, dass ein Verbot von prüfungsfremden Leistungen bei Prüfungsmandaten ausschließlich für Unternehmen von öffentlichem Interesse vorgesehen sei. Unter bestimmten Voraussetzungen könne die Erbringung dieser prüfungsfremden Leistungen, unter denen auch die Steuerberatung explizit genannt sei, durch den Mitgliedstaat erlaubt werden. Für die Prüfung von mittelständischen Unternehmen ergäben sich keine Änderungen.
Erhalt der Kammerstruktur ist weiterhin möglich
Nachdem über lange Zeit darüber diskutiert wurde, die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer in eine vom Berufsstand unabhängige staatliche Stelle einzugliedern, könne nun von einer erfreulichen Entwicklung berichtet werden. Der Kompromisstext erlaube umfangreiche Delegationsmöglichkeiten auf eine „andere Stelle“. Dies ermögliche das Fortbestehen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) als Selbstverwaltungsinstitution, für das der DStV sich stark gemacht hatte. Eine Aushöhlung des Aufgabenbereichs der WPK, die möglicherweise Folgen in allen Bereichen der freien Berufe, auch bei den Steuerberatern, nach sich gezogen hätte, konnte – so der DStV – verhindert werden.
(www.dstv.de)

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