WPK: EU-Drittstaatenäquivalenzliste zur Bekämpfung der Geldwäsche
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Liste von Drittstaaten verständigt, bei denen sie aufgrund objektiv feststellbarer Kriterien von einer Gleichwertigkeit der dortigen Präventionsstandards mit denen der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie ausgehen konnten. Die Liste und nähere Informationen stehen unter http://www.wpk.de/geldwaesche/eu-drittstaatenaequivalenzliste.asp zur Verfügung.