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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.03.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: EU-Drittstaatenäquivalenzliste zur Bekämpfung der Geldwäsche

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Liste von Drittstaaten verständigt, bei denen sie aufgrund objektiv feststellbarer Kriterien von einer Gleichwertigkeit der dortigen Präventionsstandards mit denen der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie ausgehen konnten. Die Liste und nähere Informationen stehen unter http://www.wpk.de/geldwaesche/eu-drittstaatenaequivalenzliste.asp zur Verfügung.

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