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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.07.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMWi: ERP-Mittelstandsförderung zur Unterstützung von Unternehmen bei Bewältigung der Corona-Pandemie

Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2021 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2021 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,9 Mrd. Euro erhalten. Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung, dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen sowie der Innovations- und Digitalisierungsförderung. Mittelständischen Unternehmen steht dabei für das Jahr 2021 mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit u. a. ein Gesamtkreditvolumen von 2 Mrd. Euro zur Verfügung, um Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben voranzutreiben. Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind.

(PM BMWi vom 29.7.2020)

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