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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.08.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DStV: E-Bilanz erneut verschoben

Bei der Anhörung am 16.8.2011 zur Pilotphase der E-Bilanz im BMF gab die Finanzverwaltung bekannt, dass die erstmalige elektronische Übermittlung für das Wirtschaftsjahr 2013 also de facto im Jahr 2014 zu erfolgen hat. Denn die Nichtbeanstandungsregelung im endgültigen Anwendungsschreiben werde klarstellen, dass die Abgabe einer Papierbilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 im Wirtschaftsjahr 2013 nicht bemängelt werde. Mit einer Verschiebung des Anwendungszeitpunktes, wie für kleine Unternehmen, darf zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gerechnetwerden. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Pilotphase zur E-Bilanz beschloss das BMF, die Taxonomie um 32 Auffangpositionen, die auf ca. fünf Jahre befristet sind, zu erweitern. Eine Facharbeitsgemeinschaft solle zumindest einmal im Jahr über die Inhalte der Taxonomie diskutieren und ggf. Anpassungen vornehmen. Unter www.bundesfinanzministerium.de sind neben weiteren Informationen demnächst auch alle eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Anwendungsschreibens abrufbar. Weiterhin teilte die Finanzverwaltung noch mit, dass das Einreichen einer E-Bilanz 2012 mit dem Mai-Release von ELSTER möglich sein soll. Vorher könnten jedoch noch Datensätze auf der Basis der Taxonomie (Stand: Dez. 2010) zu Testzwecken eingereicht werden. Abschließend wurden in der Anhörung noch Einzelfragen der ebenfalls vorliegenden Spezialtaxonomien erörtert. (www.dstv.de)

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