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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.09.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Durchsicht der Transparenzberichte 2013 abgeschlossen

Die Durchsicht der nach § 55c WPO zu veröffentlichen Transparenzberichte im Jahr 2013 durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist abgeschlossen. Wie in den Vorjahren wurden schwerpunktmäßig Transparenzberichte von denjenigen Praxen einer näheren Durchsicht unterzogen, die in dem betreffenden Kalenderjahr erstmalig zur Veröffentlichung eines Transparenzberichts verpflichtet sind oder einen solchen freiwillig veröffentlichen. In diesem Jahr betraf dies zwölf Berichte. Elf Praxen waren transparenzberichtspflichtig, eine Praxis erstellte ihren Transparenzbericht freiwillig. Aus der Restmenge der veröffentlichten Berichte wurde eine Stichprobe gezogen, die sich in diesem Jahr auf sechs bezifferte. Insgesamt wurden damit 18 Transparenzberichte einer näheren Durchsicht unterzogen. Wie in den Jahren zuvor mussten in allen Fällen Hinweise zur Beschreibung der Regelungen des internen Qualitätssicherungssystems gegeben werden. Darüber hinaus waren keine Schwerpunkte fehlerhafter oder unvollständiger Berichterstattung auszumachen. Vielmehr erstreckten sich die Anmerkungen der WPK – bezogen auf die Gesamtheit der Schreiben – auf sämtliche Regelungspunkte des § 55c WPO. Alle angeschriebenen Praxen haben ihre Transparenzberichte unter Berücksichtigung der Anmerkungen der WPK angepasst und erneut veröffentlicht oder hinterlegt.
(www.wpk.de)

--> Zur Auswertung der Transparenzberichte vgl. auch Köhler/Ratzinger-Sakel, BB 2013, 2159 ff.

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