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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.04.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Dritte Auflage des IDW-Positionspapiers zur EU-Verordnung und zur Abschlussprüferrichtlinie

 

Das IDW-Positionspapier zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-Verordnung und der Abschlussprüferrichtlinie (Stand: 10.4.2017), das unter www.idw.de abrufbar ist, gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungsinhalte und die wesentlichen Auslegungen einzelner Vorschriften. Die Änderungen gegenüber der letzten Veröffentlichung (Stand: 11.4.2016) sind durch die Zusätze 'neu' oder 'aktualisiert' gekennzeichnet.
Wesentliche Änderungen betreffen

  • Abschn. 2.4 zur Frage, ab welchem Zeitpunkt ein Unternehmen PIE wird. Für nicht kapitalmarktorientierte Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen wird klargestellt, dass diese von dem Moment an als PIE zu qualifizieren sind, in dem sie die Kriterien für ein Kreditinstitut bzw. ein Versicherungsunternehmen erfüllt haben.

  • Abschn. 4.2.2. zur Ausschreibung von sog. Kurzläufern im Übergang auf die neuen Regelungen. Das IDW vertritt die Auffassung, dass auch Kurzläufer, deren Geschäftsjahr 2017 bereits das 14. Jahr in Folge ist, das von demselben Abschlussprüfer geprüft wird (dessen Erstbestellung somit für das Geschäftsjahr 2004 erfolgte) entsprechend § 318 Abs. 1a HGB im Übergang verlängert werden können, wenn die Wahl des Abschlussprüfers für das 14. Geschäftsjahr erfolgt.

  • den neuen Abschn. 8 zur Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers.

  • die Aktualisierung des Abschn. 10 zum Bestätigungsvermerk.

  • Abschn. 11 zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle, der aufgrund der mittlerweile vorliegenden gesetzlichen und berufsständischen Regelungen wesentlich gekürzt und auf eine tabellarische Übersicht von Auslegungs- und Zweifelsfragen mit Angabe der jeweiligen Regelung in der WPO, BS WP/vBP bzw. IDW EQS 1 reduziert wurde.

  • Abschn. 12.2.2 zur erstmaligen Veröffentlichung eines Transparenzberichts nach den neuen Regelungen.

Der frühere Abschnitt zu den Nichtprüfungsleistungen ist in das IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers ausgegliedert worden, das am 10.1.2017 veröffentlicht wurde und im IDW-Arbeitskreis „Corporate Governance und Gesellschaftsrecht" fortentwickelt wird. Darüber hinaus hat das IDW ein Positionspapier zur Ausschreibung der Abschlussprüfung für Unternehmen von öffentlichem Interesse entwickelt, das Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens gem. Art. 16 EU-VO beschreibt.

(IDW Aktuell vom 10.4.2017)

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