IFRSIC: Draft Interpretation DI/2012/1 „Von Behörden erhobene Gebühren für das Tätigsein von Unternehmen in spezifischen Märkten“
Am31.5.2012 hat das IFRS Interpretations Committee (IFRSIC) den Entwurf einer Interpretation zum o. g. Thema veröffentlicht (DI/2012/1 Levies Charged by Public Authorities on Entities that Operate in a Specific Market).
Behörden erheben teilweise Gebühren („levies“), wenn Unternehmen in spezifischen Märkten tätig werden, z. B. in einem spezifischen Land, einer spezifischen Region oder in einem spezifischen Markt eines Landes. In diesem Zusammenhang war dem IFRSIC die Frage vorgelegt worden, wie die Unternehmen solche Gebühren (bei denen es sich nicht um Ertragsteuern handelt) in ihren Abschlüssen bilanziell abzubilden haben, insbes. zu welchem Zeitpunkt die Gebühr erstmals zu erfassen ist. In dem vorgelegten Entwurf wird vorgeschlagen, dass es sich bei dem den Ansatz der Schuld auslösenden verpflichtenden Ereignis um die Aktivität handelt, die gemäß gesetzlicher Vorschrift die Zahlung der Gebühr auslöst.
Die Pressemitteilung des IASB dazu ist abrufbar unter www.ifrs.org. Stellungnahmen zu dem Entwurf der Interpretation sind bis zum 5.9.2012 auf der Internetseite des IASB www.ifrs.org einzureichen.
(www.drsc.de)