R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.04.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Doppik für Bund und Länder lässt sich nicht aufhalten

In dem am 2.4.2019 veröffentlichten  Positionspapier lässt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) keinen Zweifel: Doppik ist als ein modernes, konsistentes und konzeptionell in sich geschlossenes System der reinen Kameralistik – auch für Bund und Länder – überlegen. Deshalb werde sich Doppik in Gestalt der European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) nicht aufhalten lassen. Doppik sei in den meisten EU-Staaten bereits angekommen. Deutschland drohe im EPSAS-Einführungsprozess ins politische Abseits zu geraten. „Im Gegensatz zur Kameralistik, die ausschließlich Ein- und Auszahlungen abbildet, dient die doppische Rechnungslegung einer generationengerechteren Steuerung, erhöhten Transparenz und Rechenschaftslegung. Allein im Wege der Doppik kann eine sachgerechte Darstellung von Vermögen und Schulden sowie eine verursachungsgerechte Erfassung des Ressourcenverbrauchs erreicht werden“, sagt Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW-Vorstands. Dabei gehe es nicht darum, die Kameralistik abzuwerten. Vielmehr sei die Doppik in der Lage, einzelne Rechnungslegungsperspektiven zu vereinen und damit sowohl zahlungsorientierte als auch die Vermögens- und Ergebnisinformationen abzubilden. Deutschland sollte die EPSAS in Europa mitgestalten, „um sie adressatenorientiert und möglichst einfach zu konzipieren und die Doppik-Diskussion in Deutschland pragmatischer zu führen“, heißt es im Positionspapier. Es spreche einiges dafür, dass die EPSAS-Einführung früher oder später auf die Verwaltungen in Deutschland zukommen wird: Ein Regelwerk für Gebietskörperschaften und die Einrichtungen der Sozialversicherung in den EU-Mitgliedstaaten könnte bereits mittelfristig verpflichtend werden. Deutschland arbeite zwar in den EPSAS-Gremien mit, allerdings hätten Bundestag, Bundesrat und der Bundesrechnungshof ihre grundsätzliche Ablehnung bekräftigt und so den Einfluss Deutschlands auf den Prozess begrenzt.
Das Positionspapier ist unter https://www.idw.de/blob/116138/1545b3d0bed6c112cce922e10a048c4e/down-positionspapier-rechnungslegung-oeffentliche-hand-data.pdf abrufbar.

(PM IDW vom 3.4.2019)

stats