WPK: De-Mail für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr
WP/vBP sind seit dem 1.1.2018 dem Grunde nach verpflichtet, im elektronischen Rechtsverkehr Empfangsbereitschaft auf einem sicheren Übermittlungsweg herzustellen. Die Erreichbarkeit auf einem sicheren Übermittlungsweg muss tatsächlich hergestellt sein, wenn sich die Frage der Erreichbarkeit für ein Gericht konkret stellt. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informierte zur Rechtslage im WPK Magazin 3/2017, S. 33 f. sowie unter „Neu auf WPK.de“ vom 14. Dezember 2017.
Derzeit kommt für WP/vBP und ihre Berufsgesellschaften als sicherer Übermittlungsweg nur die De‑Mail in Frage. Die nachfolgenden Dienstleister sind akkreditierte De‑Mail-Diensteanbieter:
1&1 De-Mail GmbH
Mentana-Claimsoft GmbH
Telekom Deutschland GmbH
T-Systems International GmbH
Weitere Informationen zum Thema De-Mail stehen hier zur Verfügung:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik
Arbeitsgemeinschaft De-Mail
(Neu auf WPK.de vom 15.1.2018)