WPK: Datenaustausch mit den Finanzämtern
Voraussichtlich ab Sommer dieses Jahres wird auch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) – neben den Steuerberaterkammern – ihren Mitgliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsübermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsdatenbank) ermöglichen. Mittels der Datenbank können Mitglieder dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen künftig Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Hintergrund der Datenbank ist die Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung Anfang dieses Jahres. Nähere Informationen finden Sie demnächst auf der Internetseite der WPK.
(www.wpk.de)