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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.11.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FEA: DIN-Praxisleitfaden soll Aufsichtsräten Orientierung geben

Der erste Deutsche Berufsstandard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien soll transparente und nachvollziehbare Besetzungsprozesse für dieWahl von Aufsichtsratsmitgliedern enthalten. Das ist ein Zwischenergebnis der zahlreichen Workshops, in denen das Deutsche Institut für Normung (DIN) derzeit zusammen mit dem Financial Experts Association e. V. (FEA) diesen Praxisleitfaden für Aufsichtsräte und -gremien entwickelt. Der Standard wird im Frühjahr 2013 in deutscher und englischer Sprache vorgestelltwerden. Ziel ist es, Aufsichtsräten und -gremien durch die Beschreibung praxiserprobter Vorgehensweisen des Aufsichtsrats Orientierung und klare Richtmarken zu geben. Zielgruppen des Standards sind Aufsichtsgremien vonKapitalgesellschaften, insbes. auchmittelständischer und öffentlicher Unternehmen sowie Familienunternehmen und Stiftungen. Fachlich begleitet wird der erste Deutsche Standard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien u. a. von Ernst & Young, KPMG, BDO und Towers Watson. In einer aktuellen Mitgliederbefragung hatten sich 75 % der Teilnehmer dafür ausgesprochen, den Besetzungsprozess für Aufsichtsräte zu standardisieren und zu professionalisieren. Umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten und eine Begründung für den Wahlvorschlag sollten durch die Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung bereitgestellt werden. Dies werde insbes. dann wichtig werden, wenn sich der aktuelle Vorschlag von EU-Kommissarin Reding durchsetzen sollte, die für den Fall derWahl eines männlichen Aufsichtsratsmitglieds anstelle einer Frau eine Begründung fordert. Neben dem Besetzungsprozess werden für weitere zentrale Aufgaben des Aufsichtsrats Grundsätze formuliert. Dies umfasst neben der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung, die auf die nachhaltigen Interessen der Eigentümer auszurichten ist, etwa die Überwachung der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme oder Vorschläge für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und interner Revision. Ebenso wird der Leitfaden die Prüfung der Rechnungslegung und des Jahresabschlusses sowie der Planungen und Berichte des Vorstands durch den Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss spezifizieren. Nicht zuletzt wird der DIN-Praxisleitfaden Hinweise geben zur Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat und welchen Anforderungen der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung genügen sollte.
(PM FEA vom 15.11.2012)

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