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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.03.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Towers Watson-Studie: DAX-Vorstandsvergütung nach sehr erfolgreichem Geschäftsjahr moderat gestiegen

Für die meisten DAX-notierten Unternehmen war das Geschäftsjahr 2012 sehr erfolgreich. So stieg der EBIT im Durchschnitt um 14 % auf 3,4 Mrd. Euro, wobei die Einzelwerte eine starke Streuung aufweisen. Die Vergütung der Vorstandsvorsitzenden wuchs im Vergleich dazu nur moderat. Sie stieg um durchschnittlich 3 % auf 5,33 Mio. Euro (Vorjahr 5,28 Mio. Euro). Dabei offenbart der Blick auf die einzelnen Unternehmen eine sehr heterogene Entwicklung. Da die Vorstandsvergütungen – insbesondere Boni – stark an den Unternehmenserfolg gekoppelt sind, weisen auch die Bezüge der einzelnen Unternehmenslenker eine starke Streuung auf. Sie bewegten sich – weitgehend im Einklang mit dem Unternehmenserfolg – in einer Spannbreite von 2,1 Mio. Euro bis 14,5 Mio. Euro. Insgesamt werden die DAX-Unternehmenslenker etwas geringer als ihre Peers in Europa (durchschnittlich 7,5 Mio. Euro) vergütet.
Dies sind die Kernaussagen der Analyse „Vorstandsvergütung im DAX 2012“ der Unternehmensberatung Towers Watson, die auf den Angaben in den Geschäftsberichten von 23 der 30 DAX-Unternehmen basiert.
Im Vergleich zu ihren Peers in Europa verdienen Vorstandsvorsitzende in DAX-Unternehmen immer noch etwas weniger, wie ein Blick auf die Unternehmen, die im Dow Jones Stoxx 50 Europe gelistet sind, zeigt. Hier werden Vorstandsvorsitzende mit durchschnittlich 7,5 Mio. Euro vergütet. Die CEO der im Dow Jones Industrial gelisteten Unternehmen erhielten für 2012 durchschnittlich 13,3 Mio. Euro.
Nach der jüngsten Änderung der Rechnungslegungsvorschriftenwird die Vorstandsvergütung in denGeschäftsberichten für 2012 noch transparenter ausgewiesen als zuvor. „Nun wird im Geschäftsbericht die gesamte langfristige variable Vergütung dargestellt, die ein Unternehmen seinen Vorstandsmitgliedern für das jeweilige Geschäftsjahr zugesagt hat“, betont Ralph Lange, Practice Leader Executive Compensation bei Towers Watson. Bislang waren die aktienbasierten langfristigenvariablen Vergütungsbestandteile imGeschäftsjahr der Zusage auszuweisen, während die langfristigen variablen Vergütungen, die z. B. an das Erreichen bestimmter Ergebnis-oderRenditezielege koppelt waren, erstimJahrderAuszahlunganzugebenwaren. „Nun sind die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile erstmals zwischen den Unternehmen vergleichbar.“
Die jüngsten Initiativen zur Regulierung der Vorstandsvergütung stoßen bei Towers Watson auf ein geteiltes Echo. „Die aktuellen Vorschläge zur Veränderung des Corporate Governance Kodex sind begrüßenswert. Sie bedeuten noch einen weiteren Schritt zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in derVorstandsvergütung“, fasst Olaf Lang die Einschätzung von Towers Watson zusammen. So sollen künftig bspw. absolute Obergrenzen für jedes einzelne Vergütungselement veröffentlicht werden. Dabei ist keine einheitliche Maximalsumme für sämtliche Unternehmen gemeint, sondern Eurobeträge, die spezifisch für das jeweilige Unternehmen festgelegt werden, und die den gesetzlichen Kriterien für eine angemessene Vergütung entsprechen. Darüber hinaus will die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex den Unternehmen künftig nahelegen, die einzelnen Vergütungsbestandteile in einer für alle Unternehmen einheitlich aufgebauten Vergütungstabelle zu veröffentlichen.
Aufmerksam beobachten die Unternehmensberater die Überlegungen, dass künftig die Hauptversammlungen verbindlich über die Höhe der Vorstandsvergütung abstimmen sollen. „Grundsätzlich ist es zu empfehlen, dass die DAX-Unternehmen ihren Aktionären die Vorstandsvergütung zur Abstimmung vorlegen. Das Votum der Aktionäre hat Gewicht – unabhängig davon, ob es rechtlich bindend ist oder nicht. Daher ist eine verbindliche Abstimmung nicht erforderlich“, so Vergütungsexperte Helmuth Uder.
(PM Towers Watson vom 19.3.2013)

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