R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.07.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Coronavirus – Vorstand äußert sich zur Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2020

Angesichts der Corona-Pandemie hat sich der Vorstand der Wirtschaftsprpferkammer (WPK) mit der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung nach § 5 BS WP/vBP im Jahr 2020 beschäftigt. Er verlautbart hierzu Folgendes: „Dem Vorstand der WPK ist bewusst, dass es wegen der Corona-Pandemie zu Ausfällen von Präsenz-Fortbildungsbildungsveranstaltungen gekommen ist und WP/vBP daher Schwierigkeiten haben können, ihrer Fortbildungsverpflichtung nachzukommen, soweit diese sich auf strukturierte Veranstaltungen bezieht (§ 5 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 BS WP/vBP, Umfang: 20 Stunden). Die Fortbildung soll in den Gebieten erfolgen, in denen der WP/vBP tätig ist und soll seine Fachkenntnisse in diesen Gebieten auf einem ausreichend hohen Stand halten. Ein größeres Angebot von Fortbildungsmaßnahmen, die IT-gestützt durchgeführt werden und bei denen der Nachweis der Dauer der Teilnahme geführt werden kann (§ 5 Abs. 2 Satz 3 BS WP/vBP), existiert (noch) nicht. Der Vorstand der WPK nimmt wahr, dass es ein großes Angebot an Informationen und IT-gestützten Veranstaltungen (ohne Möglichkeit des Nachweises der Dauer der Teilnahme) gibt, die sich mit der Berufsausübung des WP/vBP, auch im Bereich der Abschlussprüfung, in Corona-Zeiten beschäftigen. Der Vorstand der WPK unterstreicht die Wichtigkeit dieser Themen und ist der Auffassung, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn die strukturierte Fortbildung in Höhe von 20 Stunden im Jahr 2020auch ohne den Nachweis der Dauer der Teilnahme auf einem ausreichend hohen Stand gehalten wird.“

(Neu auf WPK.de vom 30.6.2020)

stats