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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.05.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
VÖB: Comprehensive Assessment darf nicht zu Zwangsmigration in IFRS führen – Öffentliche Banken gut für Stresstest gerüstet

Auf der Frühjahrs-Pressekonferenz 2014 lehnte der Präsident des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) Dr. Gunter Dunkel eine Zwangsmigration von Banken, die heute nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bilanzieren, in den internationalen Standard IFRS über das neue EZB-Meldewesen ab: „Das HGB als stabile Bilanzierungsgrundlage für die Aufsicht muss erhalten bleiben. Bestehende bilanzielle und bankaufsichtliche Vorschriftenmüssen gültig bleiben und dürfen weder vorzeitig noch ohne Konsultation verändert werden.“

Nach Ansicht von Dunkel überlagern die Belastung des Comprehensive Assessment alle anderen bankaufsichtlichen Verpflichtungen und Aufgaben der Banken. „In einzelnen Instituten sind derzeit im Rahmen der Bilanzprüfung über 100 Wirtschaftsprüfer täglich im Haus, sie prüfen mehr als 1000 Kreditengagements der Bank und müssen dabei von mehreren hundert Mitarbeitern unterstützt werden, was eine enorme zeitliche wie auch finanzielle Belastung bedeutet, da alle internen wie externen Kosten von den Bankenalleine getragen werden müssen.“

Die 14 VÖB-Mitgliedsinstitute sind nach Auffassung von VÖB-Hauptgeschäftsführerin Prof. Dr. Liane Buchholz gut gerüstet für den EZB Stresstest. Buchholz: „Ein harter Stresstest ist wichtig für das Vertrauen und die Märkte istund daher bin ich froh, dass die EZB nun auch harte Stresstestszenarien vorgestellt hat.“ Buchholz weiter: „Insbesondere die Landesbankenhaben im Vorfeld der EZB-Überprüfung erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre Bilanzen zu verkleinern und ihre Eigenkapitalquoten zu steigern. Europaweit haben die Banken ihre Bilanzen um rund 10 Prozent reduziert, die Landesbanken hingegen haben ihre Risikoaktiva um fast 50 Prozentabgebaut und weisen eine Kapitalquote von durchschnittlich 14,9 Prozent aus“ so Buchholz.

Kritisch für die gesamte Kreditwirtschaft sieht Buchholz v. a. den engen Zeitplan für die Datenlieferungen und die Verschiebungen von Veröffentlichungen durch die Aufsicht. „Wir fordern die Aufsicht auf, sich an ihren eigenen Zeitplan zu halten. Während sich die Institute unter großem Aufwand an die Fristen halten müssen, hält die Aufsicht ihre eigenen Fristen nicht ein. Jede Verschiebung der Veröffentlichung der Aufsicht geht aber zu Lasten der Fristen für die Institute.“

Die ausführliche Pressemitteilung zur Frühjahrspressekonferenz des VÖB, die auch noch auf bankaufsichtsrechtliche Themen eingeht, finden Sie auf der VÖB-Homepage.

(www.voeb.de)

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