WPK: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur möglichen Ausweitung von Inspections
Im Rahmen des vom Bundeskabinett am 16.5. 2012 beschlossenen Gesetzentwurfs zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB – s. dazu BB 2012, 1397), ist auch eine Änderung des § 62b WPO (anlassunabhängige Sonderuntersuchungen) vorgesehen.
Die Gesetzesänderung betrifft die Anfragen von Drittlandsaufsichten gem. § 57 Abs. 9 S. 5 WPO, aufgrund derer auch solche Mandate in die Sonderuntersuchungen einbezogen werden können, die nicht solche von öffentlichem Interesse sind. Hintergrund für diese Regelung, die auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat, ist, dass z. B. nach dem Sarbanes-Oxley Act auch nicht börsennotierte Tochterunternehmen von in den USA gelisteten Unternehmen in Sonderuntersuchungen einzubeziehen sind. Besondere Relevanz dürfte dies auch im Rahmen sog. Joint Inspections der APAK und des PCAOB haben.
Der Gesetzentwurf steht hier zur Verfügung.
(www.wpk.de)