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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.02.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMF: Bürokratieabbau durch elektronische Übermittlung von Steuerbilanzen

Im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes hat der Gesetzgeber durch § 5b EStG die elektronische Übermittlung des Inhalts der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 bestimmt. Damit wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Steuererklärungen und weitere steuererhebliche Unterlagen von den Unternehmen künftig medienbruchfrei und Kosten sparend an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die wesentlichen Grundlagen zur papierlosen elektronischen Übersendung der steuerlichen Gewinnermittlungen sind im BMF-Schreiben vom 19.1.2010 – IV C 6 – S 2133 – b/0, BB 2010, 370 mit Entscheidungsreport Pankoke, beschrieben. Mit Schreiben vom 3.2.2010 – IVA 5 – O 1000/09/10055-08 hat das BMF darüber hinaus zahlreiche Kammern und Verbände über den derzeitigen Arbeitsstand zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags informiert.

Im Falle von darüber hinausgehenden technischen Fragen zur Erstellung von Dokumenten im Format XBRL wird den angesprochenen Unternehmen und ihren steuerlichen Beratern empfohlen, sich an den Verein XBRL Deutschland e. V. (www.xbrl.de) oder ihren Software-Hersteller bzw. IT-Dienstleister zu wenden.
(www.bundesfinanzministerium.de)

Volltext des Schreibens vom 3.2.2010: // BB-ONLINE BBL2010-425-1 unter www.betriebs-berater.de

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