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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.11.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender und Aktivierung von Herstellungskosten

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwei neue Entwürfe von IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet:

  • Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender (IDW ERS HFA 11 n. F.)",
  • Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Aktivierung von Herstellungskosten (IDW ERS HFA 31 n. F.)".

Mit den Entwürfen sollen v. a. punktuelle Anpassungen der Verlautbarungen an den erstmals verpflichtend auf Konzernabschlüsse für das nach dem 31.12.2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwendenden Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (DRS 24) vorgenommen werden.

Dies betrifft in IDW ERS HFA 11 n. F. (Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender) in erster Linie die bilanzielle Behandlung von Aufwendungen für die Modifikation von Software entsprechend dem Grundsatz der Ansatzstetigkeit nach der Behandlung der Aufwendungen für die Erlangung der ursprünglichen, der Modifikation unterliegenden Software, unabhängig davon, ob das wirtschaftliche Risiko einer erfolgreichen Modifikation beim Softwareanwender oder einem Dritten liegt.

Nach IDW ERS HFA 31 n. F. (Aktivierung von Herstellungskosten) sollen künftig Aufwendungen für Vor-bereitungshandlungen, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber mangels Konkretisierung des Vermögensgegenstands nicht aktivierbar waren, auch nicht mehr aus Vereinfachungsgründen anstelle einer Abschlussänderung in späteren Perioden insoweit (nach-)aktiviert werden dürfen, als ansonsten eine Abschlussänderung nach den allgemeinen Grundsätzen von IDW RS HFA 6 zulässig wäre. Eine verpflichtende, prospektive Erstanwendung der Neufassungen ist für die Aufstellung von Abschlüssen für Berichtsperioden vorgesehen, die nach dem 31.12.2017 beginnen. Aufgrund der nur punktuellen Änderungen und um nach Möglichkeit die finalen Neufassungen noch in 2017 verabschieden zu können, werden  Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu den Entwürfen bis zum 24.11.2017 erbeten.

Downloads der Entwürfe finden Sie in der Rubrik IDW Verlautbarungen, Entwürfe. Beide werden auch im November-Heft von "IDW Life" veröffentlicht werden.

Dateien, aus denen sich die in den Entwürfen enthaltenen Änderungen gegenüber den derzeit geltenden Fassungen ergeben, stehen in einigen Tagen für IDW-Mitglieder über "Mein IDW" zum Download zur Verfügung.

(IDW Aktuell vom 27.10.2017)

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