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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.03.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMJ: Bilanzen für Kleinstunternehmen werden abgespeckt

Die Bundesregierung hat – so eine Pressemitteilung desBMJ vom22.2.2012 – in der Europäischen Union Erleichterungen bei Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen auf den Weg gebracht. Der Rat der Wirtschaftsund Finanzminister in Brüssel verabschiedete am 21.2.2012 die sog. Micro-Richtlinie mit den StimmenDeutschlands. Ziel derRegelungist es, besonders den kleinsten Unternehmen bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen. Gerade für als GmbH oder GmbH & Co. KG geführte mit geringem Umsatz und nur wenigen Mitarbeitern stellten die Bilanzregelungen eine große Belastung dar.
Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u. a. folgende Erleichterungen:
Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten: Kleinstunternehmen dürfen bspw. auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten.
Einschränkung der Veröffentlichungspflicht: Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen gegenüber der breiten Öffentlichkeit ist nicht mehr zwingend erforderlich. Vielmehr können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass es ausreicht, wenn Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse nur noch an ein Register übersenden, wo sie nur bei Nachfrage an Dritte zur Information herausgegeben werden.
Von den Befreiungen profitieren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten: 350 000 Euro Bilanzsumme, 700 000 Euro Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger begrüßt die Erleichterungen. Das Bundesjustizministerium hätte sich sogar für noch weitergehende Entlastungen ausgesprochen. Vorbehalte aus anderen Mitgliedstaaten hätten gemeinsam mit Frankreich in einem Kompromiss entkräftet werden können. Die Richtlinie könne nun in Kraft treten und gebe den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Erleichterungen umzusetzen und Unternehmen künftig zu entlasten.
(www.bmj.de)

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