BFH: Bilanzberichtigung und Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung von Rückstellungen
Mit Urteil v. 23.1.2008 - I R 40/07 - hat der BFH wie folgt entschieden:
Eine Bilanz kann nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert („berichtigt") werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstands im Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 5.6.2007 - I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl. II 2007, 818, BB 2007, 2335).
Eine Bilanz kann nicht mit dem Ziel eines niedrigeren Gewinnausweises nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG geändert werden, wenn das FA den Gewinn zwar höher als vom Unternehmer erklärt ansetzt, dies aber auf einer Berücksichtigung von außerbilanziellen Gewinnerhöhungen beruht.