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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.08.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMF: Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG

In seinem Schreiben vom 13.8.2008 - IV C 6 - S 2141/07/10004 - hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:

Unter Verweis auf das Urteil des BFH vom 31.5.2007 - IV R 54/05, BB 2007, 2117, sind die Regelungen im BMF-Schreiben vom 18. 5. 2000 - IV C 2 - S 2141 - 15/00 (BStBl I S. 587, BB 2000, 1293), nach denen eine Bilanzberichtigung sich nur auf den unrichtigen Ansatz von Wirtschaftsgütern (aktive und passive Wirtschaftsgüter einschl. Rückstellungen) sowie Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde und der Höhe nach bezieht und eine Änderung des steuerlichen Gewinns ohne Auswirkungen auf diese Ansätze keine Bilanzberichtigung ist, nicht weiter anzuwenden.

Änderungen des Gewinns aufgrund der Berücksichtigung außerbilanzieller Hinzu- oder Abrechnungen berühren keinen Bilanzansatz; eine Bilanzänderung i. S. d. § 4 Abs. 2 S. 2 EStG ist insoweit nicht zulässig (BFH vom 23. 1.2008 - I R 40/07, BB 2008, 1446 mit BB-Komm. Bergemann).

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