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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.12.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BFH: Bestätigung der Rechtsprechung zum Dividendenstripping

Der BFH hat einen Beschluss vom 20.11.2007 – I R 85/05 – nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt, wonach der Senat an seiner Rechtsprechung zum sog. Dividendenstripping festhält. Damit wird das Senatsurteil vom 15.12.1999 – I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl. II 2000, 527, BB 2000, 701 – bestätigt. Nach dieser Entscheidung „erlangt bei der Veräußerung von alten Aktien cum Dividende der Erwerber auch dann wirtschaftliches Eigentum an diesen, wenn er noch am selben Tag junge Aktien desselben Emittenten ex Dividende an den Veräußerer der alten Aktie verkauft. Gleiches gilt beim Ankauf von Aktien cum Dividende und anschließendem zeitnahen Rückverkauf gleicher oder gleichwertiger Aktien ex Dividende.“

Vgl. dazu auch Hahne, BB 2008, 2288, und Rau, BB 2008, 2729.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2786-1 unter www.betriebs-berater.de

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