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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.07.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Bundeskabinett: Beschluss zur Einführung der EITI in Deutschland

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 2.7.2014 beschlossen, die Kandidatur Deutschlands bei der internationalen „Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft“ (Extractive Industries Transparency Initiative – EITI) einzuleiten. Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWi), wurde als EITI-Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Umsetzung in Deutschland benannt. Zudem wird die Bundesregierung eine Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) einrichten. Hierbei handelt es sich um ein paritätisch besetztes Drei-Gruppen-Gremium aus Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Dieses Gremium soll EITI in Deutschland gestalten und steuern. EITI ist eine internationale Transparenzinitiative, die auf freiwilliger Selbstverpflichtung von Staaten basiert. Um zu erreichen, dass Erlöse aus dem natürlichen Ressourcenreichtum eines Landes all seinen Bürgern zu Gute kommen, werden hohe Standards für Transparenz eingeführt. Ein Beitritt zu EITI erfordert, dass Informationen über Zahlungen der rohstoffgewinnenden (extraktiven) Unternehmen und entsprechende Einnahmen des Staates transparent und öffentlich zugänglich gemacht werden. Mit einem Beitritt Deutschlands werden auch deutsche Unternehmen und staatliche Stellen, insbesondere auf Länderebene, jährlich berichtspflichtig. Deutschland unterstützt die seit 2003 bestehende Initiative bereits politisch und finanziell. Bereits heute wird EITI von 44 Ländern und zahlreichen Unternehmen getragen. Die USA sind 2014 beigetreten, Großbritannien, Frankreich und Italien bereiten derzeit ebenfalls ihre Kandidaturen vor. Über die Annahme der EITI- Kandidatur Deutschlands entscheidet der EITI-Vorstand. Dazu wird die Multi-Stakeholder-Gruppe, bestehend aus Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, einen Arbeitsplan für die Umsetzung der EITI-Initiative in Deutschland erarbeiten. Nach Annahme der Kandidatur Deutschlands durch den EITI-Vorstand ist innerhalb von 18 Monaten der erste EITI-Bericht vorzulegen. Weitere Infos zu EITI finden Sie unter www.eiti.org.

(PM BMWi vom 2.7.2014)

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